Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen der Firma Gaubitz digital GmbH, Reichsstraße 57, 72250 Freudenstadt (nachfolgend Gaubitz digital) und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge. Diese gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle Vertragsbeziehungen sind auf dienstvertraglicher Basis. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungen
1. Gaubitz digital bietet unter anderem Leistungen im Bereich Beratung, Strategie und Umsetzung in den Bereichen E-Commerce, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Facebook Ads, LinkedIn Ads, E-Mail Marketing, Content Management, Lead Generierung, Erstellung von Werbemitteln und Advertorials. Weiterhin werden hierzu Workshops, Schulungen und Vorträge gehalten. Die Maßnahmen im Rahmen der zu erbringenden Leistung ist auf das Tätigwerden gerichtet, ein Erfolg wird nicht versprochen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen zustande gekommenen Auftrag.

2. Zur Durchführung der vereinbarten Leistung werden eigene Mitarbeiter und bei Bedarf Dritte eingesetzt.

§ 3 Mitwirkungspflichten und Obliegenheit des Vertragspartners, Verantwortung
1. Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für Gaubitz digital kostenfrei erbracht werden. Sämtliche vom Vertragspartner zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von Gaubitz digital. Erfüllt der Vertragspartner diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen und Terminsverschiebungen zu seinen Lasten. Gaubitz digital behält sich vor, eingesetzte Kollaborationstools wie Asana, Monday und andere den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen/umzustellen.

2. Der Vertragspartner stellt für Gaubitz digital -soweit erforderlich- den Zugang zu seinen Kommunikations-und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim Vertragspartner -und/oder soweit erforderlich- über eine Remote- Anwendung.

3. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die Telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die Marken- und urheberrechtliche Verantwortung für die Inhalte von Webseiten und Werbemaßnahmen wie Google Ads, Facebooks Ads, Linkedin Ads usw. trägt ausschließlich der Vertragspartner. Weiterhin ist der Vertragspartner verpflichtet, zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Für den Fall, dass Gaubitz digital für vorgenannte Verstöße in Anspruch genommen wird, wird der Vertragspartner Gaubitz digital davon freistellen.

§ 4 Nutzung der Leistung
1. Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten Gegenstand der vereinbarten Leistung ist, erhält der Vertragspartner mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an den von Gaubitz digital erbrachten Ergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für die eigenen internen Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen sowie mit anderen Programmen oder Materialen zu verbinden. Gleiches gilt für Schulungsmaterialien.

2. Die direkte oder mittelbare Nutzung der von Gaubitz digital erbrachten Leistungen durch Dritte ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch Gaubitz digital gestattet. Dritter in diesem Sinne sind auch Konzerngesellschaften.

§ 5 Zahlungsbedingungen für Aufträge; Stornierung von Workshops, Schulungen und Vorträge
1. Soweit nicht ausdrücklich anderes ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die erbrachten Leistungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist Gaubitz digital berechtigt, die Leistungen einzustellen.

2. Die Reisezeit wird zu 50 % als Arbeitszeit zu einem reduzierten Stundensatz von 100 € je reisender Personen abgerechnet. Gefahrene Kilometer mit dem eigenen Fahrzeug werden mit 0,35 € abgerechnet. Auslagen für Taxi, Mietwagen, Flüge (Economy) und Bahn (1. Klasse) werden nach entstandenem Aufwand abgerechnet. Übernachtungskosten werden im Inland mit Pauschalen in Höhe von 130,00 € abgerechnet.

3. Workshops, Schulungen und Vorträge für die Gaubitz digital, die vom Vertragspartner gebucht werden, gilt folgende Stornierungsvereinbarung.
a. Der Auftrag kann vom Vertragspartner bis zu 40 Tagen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.
b. Stellt sich nach Ablauf dieser Frist heraus, dass der Vertragspartner den vereinbarten Termin (gleichgültig aus welchem Grund) nicht wahrnehmen kann, bemüht sich der Vertragspartner in Absprache mit Gaubitz digital, einen alternativen Termin anzubieten.
c. Können sich die Parteien für diesen vorgenannten Fall auf keinen alternativen Termin einigen, sind bei einer Absage

  • weniger als 40 bis 20 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50 %
  • weniger als 20 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 %

des Netto Honorars zuzüglich Umsatzsteuer vom Vertragspartner an Gaubitz digital zu bezahlen. Nichterscheinen am Termin oder Absage bis zu 5 Tagen vor dem Termin, führt zur vollen Zahlpflicht für den vereinbarten Termin.

4. Workshops, Schulungen und Vorträge, die Gaubitz digital als Veranstalter anbietet, erfolgt zu folgenden Bedingungen:

 4.1 Die Workshop-Teilnahme ist ab 18 Jahre möglich. Auch eine Teilnahme von Minderjährigen in Begleitung von Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet. Die Ausnahme besteht lediglich bei speziell ausgewiesenen “Eltern-Kind-Workshops”.

 4.2 Die Workshops finden, sofern nicht anders angegeben nur statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von acht Teilnehmern erreicht wurde. Sollte ein Workshop auf Grund der zu geringen Teilnehmerzahl nicht stattfinden, wird die Teilnahmegebühr zu 100% erstattet. Gaubitz digital behält sich vor, den Workshop auch bei einer Teilnehmeranzahl von weniger als acht Teilnehmern durchzuführen. Sollte die Workshop-Leitung krank werden oder der Workshop aus anderen Gründen nicht stattfinden können, wird ein Alternativtermin angeboten oder die Teilnahmegebühr in vollem Umfang rückerstattet. Eine Erstattung sonstiger, bereits geleisteten Auslagen (z.B. Hotel- oder Anfahrtskosten) des Teilnehmers ist nicht vorgesehen.

 4.3 Eine kostenfreie Stornierung des Workshop-Platzes ist bis 30 Tage vor dem Workshop- Termin möglich. Schicken Sie dafür rechtzeitig eine E-Mail an stornierung@gaubitz.digital. Sie erhalten anschließend innerhalb von sieben Werktagen Ihre Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Nach diesem Zeitpunkt ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem zeitlichen Abstand zum Workshop:

  • Stornierung bei 29-11 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr
  • Stornierung bei weniger als 10 Tage bis zur Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr

Sollte der Vertragspartner den Termin nicht persönlich wahrnehmen können, kann auch gerne ein Freund oder eine Freundin für ihn einspringen. Bitte teilen Sie der Workshop-Leitung mindestens drei Tage vor dem Workshop-Termin per E-Mail an stornierung@gaubitz.digital mit, an wen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) Sie Ihren Workshop-Platz abtreten. Im Falle einer Stornierung gibt es keinen Anspruch auf Zusendung des Starter-Kits, der Workshopunterlagen- und materialien sowie dem Workbook. Darüber hinaus ist auch eine Umbuchung des Workshop-Termins durch den Vertragspartner selbst nicht möglich. Diese Bedingungen gelten auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers.

 4.4 Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass während des Workshops Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden dürfen. Fotos und Filmaufnahmen von den Workshops werden auf Social Media und Webseiten zu Zwecken der Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit geteilt. Diese Aufnahmen werden für Online- und Printwerbung sowie die Dokumentation der Veranstaltung angefertigt und verwendet zum einen durch die Workshop-Leitung sowie durch Workshop-Partner und den Workshop-Veranstalter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie dies bitte per E-Mail an stornierung@gaubitz.digital bis spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung mit.

 4.5 Die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Workshop-Unterlagen für und an Dritte ist, insbesondere auf digitalen Plattformen nicht gestattet.

 4.6 Gaubitz digital behält sich vor, inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor und auch unmittelbar während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern sich der eigentliche Nutzen des Workshops sich nicht wesentlich verändert.

§ 6. Gewährleistung und Haftung, Mängelrüge
1. Gaubitz digital haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gaubitz digital nur, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder-Beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Gaubitz digital.

2. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend genannt ist umfassend ausgeschlossen. Dies gilt insbesonders auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.

3. Es gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr für Schadensersatzansprüche, die nicht auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

4. Sofern Mängel erkannt werden, sind diese spätestens nach 14 Tagen nach Leistungserbringung zu rügen und konkret mitzuteilen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Vertragspartners aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 7. Geheimhaltung, Datenschutz, Nennung als Referenzkunde
1. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich behandeln. Dies umfasst auch alle Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Hardware, Software, Modelle und Unterlagen (z.B. Berichte, Zeichnungen, Skizzenmuster, Ablaufpläne), die sich die Vertragspartner gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

2. Die Vertragspartner haben die zur Erfüllung der Vertragsinhalte überlassenen Unterlagen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind bei Vertragsende herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der weiteren betroffenen Person an Dritte weitergeben. Soweit es zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, dass der Vertragspartner Gaubitz digital Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, muss das eingesetzte Personal ebenfalls über eine datenschutzrechtliche Verpflichtung unterrichtet sein. Gleichzeitig muss diese Person gemäß datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden. Falls weitere Vorgaben des Datenschutzes eingreifen, sind diese ebenfalls zu erfüllen.

4. Gaubitz digital ist es gestattet, den Vertragspartner als Referenzkunden einschließlich seines Unternehmenszeichens in seinen Print- und elektronischen Medien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nennen. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen werden.

§ 8. Kündigung Laufzeit
1. Aufträge ohne vereinbarte Kündigungsfrist können jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

2. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Insbesondere kann Gaubitz digital aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen ganz oder teilweise in Verzug gerät und der offene und fällige Gesamtbetrag mehr als 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung beträgt. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

§ 9 Abwerbung
Gaubitz digital und der Vertragspartner verpflichten sich, während sowie bis drei Jahre nach Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern (einschließlich Prämien, Tantiemen) des betreffenden Mitarbeiters, der unter Verstoß gegen diese Verpflichtung von der betreffenden Partei abgeworben wird. Dabei
ist zur Berechnung der Vertragsstrafe das Bruttojahresgehalt des betreffenden Mitarbeiters maßgeblich, welches er im Jahr vor Verwirkung der Vertragsstrafe bezogen hat.

§ 10 Schlußbestimmungen
1. Form der Vertragsbestimmungen.
Dieser Vertrag regelt den Leistungsgegenstand abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der elektronischen oder schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

2. Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird der Sitz von Gaubitz digital vereinbart.

3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. § 139 BGB findet keine Anwendung.